
Jutta Gebhardt
„Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für uns kein Fremdwort. Hinter den von Ihnen gestellten Aufgaben verbergen sich häufig Probleme aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Als qualifiziertes Team aus unseren Fachbereichen erarbeiten wir für Sie Lösungen und Vorschläge.”
Frau Rechtsanwältin Jutta Gebhardt absolvierte in Göttingen das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuer- und Wirtschaftsrecht. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht Celle war sie zunächst als Regierungsassessorin im höheren Dienst in der Niedersächsischen Finanzverwaltung tätig. Damit verbunden war eine weitergehende steuerrechtliche Ausbildung mit begleitenden Studien an der Bundesfinanzakademie Siegburg/Bonn. Seit Oktober 1982 ist sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Gebhardt & Partner tätig.
Frau Rechtsanwältin Gebhardt ist zugleich Fachanwältin für Steuerrecht. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein, dem Steuerberatungsverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..
Sie ist seit 1991 Vorsitzende des Ausschusses für Lehrlingsstreitigkeiten bei der Kreishandwerkerschaft Northeim. Im Jahr 1991 wurde sie zur Notarin bestellt. Ihre Tätigkeit als Notarin endete im Jahr 2020. Von 2006 bis 2017 war sie Mitglied im Aufsichtsrat einer Bank, seit 2018 ist sie Aufsichtsrätin in einem mittelständischen Unternehmen.
Seit 1996 betreibt Frau Gebhardt die Steuerberatungspraxis „Steuerkanzlei Jutta Gebhardt“ in 37194 Bodenfelde/Weser, Lutherstr. 12, in der zur Zeit drei Steuerfachangestellte tätig sind. Die Kanzlei arbeitet mit der Kanzleisoftware DATEV. Erstellt werden Buchführungen und Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Selbständige und GmbH’s, die betrieblichen Steuererklärungen, sowie schwerpunktmäßig Einkommensteuer- und Erbschaftsteuererklärungen.