Falls Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und mit dem Ergebnis unzufrieden sind, stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir beraten Sie zu den Themen Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche und setze Ihre Rechte mit großem Engagement sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir die ersten Schritte besprechen.
Werkvertragsrecht
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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