Im Grundstücksrecht werden alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Das beinhaltet auch alle Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen und zu den dinglichen Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage ist überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Immobilienrecht befasst sich besonders mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Dieser Fachbereich wird auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet. Unter Immobilienrecht fallen außerdem das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.
Wenn Sie Beratung zum Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigen, ein Grundstück oder eine Immobilie bewertet werden soll, einen Grundbucheintrag tätigen oder löschen lassen möchten u. v. m., stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Im Rahmen des Grundstücksrechts und Immobilienrechts entstehen oftmals auch Auseinandersetzungen mit Nachbarn, z. B. was die Bebauung eines Grundstücks betrifft oder die Bepflanzung bezüglich der Abstände und Höhe von Bäumen oder Hecken. Ansprüche, die sich aus Verstößen gegen die geltenden Regelungen ergeben, machen wir selbstverständlich für Sie geltend.
Der Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung ist für viele Menschen ein außergewöhnliches Vorhaben und die Unterzeichnung eines Kaufvertrags ein ganz besonderer Moment. Viele Menschen tätigen eine Investition in eine Immobilie nur ein einziges Mal in Ihrem Leben. Doch gerade aus diesem Grund sollte man – im Überschwang der Gefühle und der feierlichen Stimmung – die Risiken, die eine solch weitreichende Investition mit sich bringt, nicht vernachlässigen. Unter Zeitdruck sollte die Kaufentscheidung nie getroffen werden.